Altes riestern, neues riestern 

Endlich eine sinnvolle Reform: Das Altersvorsorgedepot kommt.

Was das genau bedeutet und ob Sie bereits handeln sollten, lesen Sie hier.

  • Das Altersvorsorgedepot kommt zum 1. Januar 2027 und löst die bisherige Riester-Rente ab.
  • Die Versicherer werden aktiv auf bereits Riesterversicherte zukommen und Wechselmöglichkeiten vorstellen.
  • Neue Produkte befinden sich noch in der Entwicklung, kommen frühestens ab Januar auf den Markt und sollten dann zunächst geprüft und verglichen werden.
  • Alte Verträge können bestehen bleiben, müssen es aber nicht.

Es ist also - noch - nichts zu tun.

Die Vorteile der neuen Variante zusammengefasst:

  • Höhere Renditechancen ohne Garantiezwang
    • Im Gegensatz zu Riester entfällt die Pflicht zur 100-prozentigen Beitragsgarantie.
    • Dadurch können Anlegerinnen bis zu 100 % in renditestarke Aktien-Fonds oder ETFs investieren. Langfristig dürfte eine solche Strategie zu einem deutlich besseren Ergebnis führen.

  • Direkte staatliche Förderung:
    • Grundzulage: Für jeden eingezahlten Euro erhalten Anlegerinnen 50 Cent vom Staat (bis zu einer Einzahlung von 360 € pro Jahr; darüber hinaus 25 Cent bis zum Höchstbetrag von 1.800 €).
    • Die maximale jährliche Grundzulage liegt bei 540 €.
    • Kinderzulage: Pro Kind gibt es eine zusätzliche Zulage von 100 % auf die Eigenbeiträge, bis zu einem Maximum von 300 € pro Kind.

  • Steuervorteile und Zinseszins:
    • In der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Dividenden und Umschichtungen innerhalb des Depots steuerfrei.
    • Dadurch entfaltet der Zinseszins über Jahrzehnte seine volle Wirkung, da keine Vorabpauschale oder Abgeltungssteuer abgezogen wird.

  • Flexibilität und Vererbbarkeit:
    • In der Auszahlungsphase sind Anlegerinnen nicht mehr zwingend an eine lebenslange Rentenversicherung gebunden, Verträge können auch mit begrenzten Auszahlungsplänen abgeschlossen werden (zum Beispiel bis zum 85. Lebensjahr).
    • Im Todesfall soll noch nicht ausgezahltes Kapital vererbbar bleiben.

 

Aber Achtung: Es wird einige wenige Fälle geben, die von der Altregelung profitieren. Dazu gehören nach heutigem Stand jene mit sehr geringem Einkommen und mehreren Kindern. Hier ist bislang nur ein Mindestbeitrag von 60 € p.a. nötig, um eine eigene jährliche Zulage i.H.v. 175 € plus 300 € p.a. pro ab 2008 geborenem Kind zu erhalten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Zurück zur Übersicht